Serviceversprechen/Zertifizierung -GSM-
 
Serviceversprechen für den Mittelstand – Wirtschaftsförderung als
Unternehmenslotse
Besserer
Service bei Wirtschaftsförderung, Bauordnung und Gewerbemeldung
Die WINDOR
begreift sich als Unternehmenslotse und steht den Unternehmen als
zentraler Ansprechpartner zur Verfügung.
Wir begleiten
und unterstützen Sie bei Ihren Anliegen bei der Stadt Dorsten.
Dabei richten wir den Fokus auf ergebnisorientierte, verlässliche,
zügige und effiziente Dienstleistungen in den zentralen
Kontaktfeldern Wirtschaftsförderung, Bauordnung (gewerbliche
Baugenehmigungen) und Gewerbemeldung.
Auch bei
Beschwerden, Bauen, Unternehmensgründungen bzw.
Existenzgründungen geben wir Ihnen unsere Servicegarantie; Versprochen ist
versprochen!
Unser Ziel ist eine
-
mittelstandsfreundliche,
-
wirtschaftsfreundliche
-
unternehmensfreundliche
Verwaltung.
Der Kreis
Recklinghausen und seine Städte – darunter auch Dorsten – haben im
Sommer 2004 die „Gütesiegelgemeinschaft Serviceversprechen
Mittelstand“ gegründet. Die Gütesiegelgemeinschaft versteht die
Unternehmen als strategische Kunden, die bestmöglich unterstützt
werden sollen. Hierbei wird der Fokus auf ergebnisorientierte,
verlässliche, zügige und effiziente Dienstleistung in den zentralen
Kontaktfeldern Wirtschaftsförderung, Bauordnung und Gewerbemeldung
gerichtet. Die Gütesiegelgemeinschaft hat 11 einheitliche
Serviceversprechen erarbeitet und abgegeben. Diese reichen von
„Lotsen“ als zentrale Ansprechpartner, über kompetente Beratung bis
zu verschiedenen Termingarantien.
Die
Gütesiegelgemeinschaft hat sich im Frühjahr 2005 vom anerkannten
Zertifizierungsunternehmen SGS-ICS, Hamburg, erstmals prüfen und
beurteilen lassen. Das Urteil lautet: Alle Serviceversprechen werden
eingehalten! Die Zertifikate sind die Bestätigung und das „Siegel“.
Die Gütesiegelgemeinschaft ist im Land NRW und darüber hinaus
einmalig und sicherlich ein Meilenstein mittelstandsfreundlicher
Verwaltung. Die Einhaltung aller Serviceversprechen wurde 2007
erfolgreich zertifiziert!
Prüfen Sie selbst, was wir Ihnen alles bieten...
Unsere 11 Serviceversprechen an den Mittelstand
Sie
erhalten...
(1)
... einen „Lotsen“, der sich zentral Ihrer Anliegen annimmt.
In den zentralen Kontaktfeldern steht Ihnen als erster
Ansprechpartner ein „Lotse“ zur Verfügung. Auf Wunsch vermittelt er
Sie an die zuständigen Stellen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
(2) ... eine
Übersicht zu benötigten Unterlagen in Papierform und im Internet.
Für vereinheitlichte Antragsverfahren und Prozesse stehen Ihnen
Übersichten und erforderliche Formulare zur Verfügung, die Ihnen
Auskunft über die Anforderungen und die Bearbeitung Ihres Anliegens
geben. Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuell Informationen im
Gespräch an. Sie finden die Übersichten zu den benötigten Unterlagen
bei den jeweiligen Dienstleistungen bzw. Genehmigungsverfahren im
virtuellen Rathaus. Dort finden Sie auch unsere allgemeine
Formularsammlung.
(3) ... eine
Gewerbeanmeldung innerhalb eines Arbeitstages.
Ihre Anmeldung eines Gewerbes nehmen wir sofort an, wenn Sie dieses
nach Information oder Beratung wünschen. Die Anmeldebestätigung
erhalten Sie ebenfalls sofort, spätestens aber innerhalb eines
Arbeitstages, wenn sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen und
keine Stellen außerhalb unserer Verwaltung beteiligt werden müssen
(95 % der Fälle).
(4) ... eine
qualifizierte Eingangsbestätigung zu Ihrem Bauantrag in sieben
Arbeitstagen. Sie
erhalten neben der Bestätigung, dass Ihr Antrag eingegangen ist,
grundsätzlich auch Aussagen zu dessen Vollständigkeit und
Prüfbarkeit. Wir erstellen und versenden die Bestätigung
schnellstmöglich, maximal aber innerhalb von sieben Arbeitstagen.
(5) ...
einen Termin für eine Bauberatung innerhalb von drei Arbeitstagen.
Wenn Sie einen Vorberatungstermin für Ihr gewerbliches Vorhaben
wünschen, kann dieser in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen
stattfinden, wenn keine Stellen außerhalb unserer Verwaltung zu
beteiligen sind. In den anderen Fällen setzen wir alles daran, mit
allen Beteiligten einen Termin innerhalb von drei Arbeitstagen
abzustimmen und mit Ihnen vereinbaren zu können.
(6) ...
einen Termin für eine Beratung vor Ort innerhalb von 14
Arbeitstagen. Wenn Sie
einen Beratungstermin für Ihr gewerbliches Vorhaben vor Ort
wünschen, kann dieser in der Regel innerhalb von 14 Arbeitstagen
stattfinden, wenn keine Stellen außerhalb unserer Verwaltung zu
beteiligen sind. In den anderen Fällen setzen wir alles daran,
schnellstmöglich einen Termin mit allen Beteiligten abzustimmen und
mit Ihnen zu vereinbaren.
(7) ... eine
Genehmigungsentscheidung für Ihr Bauvorhaben innerhalb von acht
Wochen, wenn Sie eine Bauberatung in Anspruch genommen haben.
Nachdem Sie mit uns in einer erforderlichen Vorberatung das Vorgehen
für Ihren Bauantrag abgestimmt und die Antragsunterlagen dem gemäß
vollständig vorgelegt haben, erhalten Sie Ihren Bescheid auf Wunsch
nach maximal acht Wochen (80 % der Fälle); im Regelfall sogar schon
nach sechs Wochen.
(8) ... eine
kompetente, begleitende Beratung während des Antragsverfahrens.
Parallel zur Bearbeitung Ihres Antrags und anderen komplexen
Prozessen in den zentralen Kontaktfeldern stehen Ihnen unsere
fachlich kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Wunsch und
im rechtlich zulässigen Rahmen für Beratungen zur Verfügung.
(9) ...
einen erwünschten Rückruf innerhalb von maximal zwei Arbeitstagen.
Wir sind für Sie mindestens während der allgemeinen Öffnungszeiten
erreichbar. Sollten Sie eine gewünschte Gesprächspartnerin resp.
einen Gesprächspartner nicht persönlich erreichen können, sorgen wir
personell oder technisch dafür, dass Sie Ihren Gesprächswunsch
hinterlassen können. Wir melden uns dann innerhalb von maximal zwei
Arbeitstagen bei Ihnen.
(10) ...
eine schnellstmögliche Meldung, wenn sich die Bearbeitung Ihres
Anliegens verzögert. Sollten bei der Bearbeitung Ihres Anliegens
einmal unerwartet Schwierigkeiten auftreten, die zu einer
Verzögerung führen, werden wir Sie unaufgefordert und so schnell wie
möglich, spätestens aber zum Fristablauf, über die Dauer und
bekannte Gründe informieren.
(11) ...
eine zentrale Beschwerdemöglichkeit, falls es doch einmal nicht
funktioniert. Sollte es
einmal Schwierigkeiten mit unseren Serviceversprechen geben oder Sie
Anregungen für uns haben, sind wir für Ihre konstruktive Kritik
immer empfänglich. Wir bieten Ihnen dafür eine zentrale
Beschwerdemöglichkeit.
Wirtschaftsförderung / Lotsen
In der "Gütesiegelgemeinschaft
Serviceversprechen Mittelstand" (GSM) ist die
Wirtschaftsförderung Dorsten Ihr Ansprechpartner für
Existenzgründungen, Standortsicherung und -entwicklung
ortsansässiger Unternehmen, Neuansiedlungen, Finanzierungsfragen,
Vermarktung und Vermittlung von Gewerbeimmobilien und
Gewerbeobjekten sowie Wohnbauflächenentwicklung.
Ihr Kontakt zur Wirtschaftsförderung
Dorsten:
Günter Aleff
Wirtschaftsförderung in Dorsten GmbH (WINDOR)
Bismarckstraße 24
46284 Dorsten
Tel.: 02362.663462
Fax: 02362.665723
Email: aleff@win-dor.de
Pdf-Datei zum Download:
Zertifikat Gütesiegelgemeinschaft Serviceversprechen Mittelstand
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